Mediationsgesetz

 

Am 26.07.2012 ist das Mediationsgesetz in Kraft getreten. Es hat folgenden Inhalt:

 

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Verfahren; Aufgaben des Mediators

§ 3 Offenbarungspflichten; Tätigkeitsbeschränkungen

§ 4 Verschwiegenheitspflicht

§ 5 Aus- und Fortbildung des Mediators; zertifizierter Mediator

§ 6 Verordnungsermächtigung – ermächtigt das BMJV, eine Rechtsverordnung über die Aus- und Fortbildung zum zertifizierten Mediator sowie die Anforderungen an Aus- und Fortbildungseinrichtungen zu erlassen

§ 7 Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation

§ 8 Evaluierung – sieht einen Evaluierungsbericht bis zum 26. Juli 2017 vor

§ 9 Übergangsbestimmung

 

 

In jeder Klageschrift soll nun stehen, ob der Klage der Versuch einer Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist. Ferner muss sich der Kläger dazu äußern, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen.

 

Ergänzend trat am 1. September 2017 die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung in Kraft.