Kooperative Praxis

 

Das Verfahren der kooperativen Praxis stellt eine Kombination aus der üblichen anwaltlichen Vertretung und Mediation dar. Jeder Beteiligte beauftragt einen eigenen im Verfahren der kooperativen Praxis ausgebildeten Anwalt, um gemeinsam eine Lösung für den Konflikt zu erarbeiten.

 

Aufgabe der beauftragten Anwältinnen und Anwälte ist es nicht, stets das Bestmögliche für den eigenen Mandanten herauszuholen, sondern eine für alle interessengerechte und somit tragfähige Lösung zu suchen. Hierzu finden Verhandlungsgespräche statt, an denen die beteiligten Konfliktpartner gemeinsam mit ihren Anwälten teilnehmen. Diese Gespräche bereite ich als Ihre Anwältin mit Ihnen vor.

 

Wann eignet sich die kooperative Praxis? 

  • Wenn Sie meinen, dass Sie zwar einen Anwalt an Ihrer Seite brauchen, aber nicht mit dem Ziel, Ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen oder abzuwehren, sondern mit dem Ziel, dass Sie, Ihr Konfliktpartner und beide Anwälte ihre Energie darauf ausrichten, eine Einigung zu finden.
  • Wenn Sie Schwierigkeiten sehen, für sich selbst einzustehen und die gemeinsamen Verhandlungen in Einzelgesprächen mit Ihrer Anwältin vorbereiten wollen und bei den gemeinsamen Verhandlungen anwaltlichen Schutz und anwaltliches Engagement brauchen.
  • Wenn Sie meinen, die Komplexität der Konfliktsituation würde Sie allein überfordern und Sie einen Fürsprecher an Ihrer Seite brauchen. 

 

Gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen habe ich ein anwaltliches Netzwerk gegründet, das die kooperative Praxis gezielt als Konfliktbearbeitungsmethode anbietet. Alle mitwirkenden Anwältinnen und Anwälte können in diesem Bereich spezifische Kennntisse vorweisen.